Voraussetzungen
Um am Präventionsprogramm teilzunehmen, müssen erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die noch keinen Krankheitswert haben.
Erste gesundheitliche Beeinträchtigungen im Sinne des Rahmenkonzepts umfassen:
- Beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane
- Beginnende Funktionsstörungen der inneren Organe
- Psychische Belastungen
Als Hinweise hierfür gelten:
- Auffällige AU-Zeiten (analog zu § 84 Abs. 2 SGB IX)
- auffällige Medikation
- langfristige oder wiederkehrende Schmerzproblematik
- Probleme mit Gewicht/Ernährung oder Stoffwechsel
Gesundheitlich bedeutende Einflussfaktoren aus dem Arbeitsumfeld können sein:
- die Arbeitsinhalte, wie Art und Umfang der Tätigkeit (z.B. starke körperliche Belastungen), psychische Belastungen sowie Verantwortung für Personen und Sachwerte
- die Arbeitsumgebung, beispielsweise Lärm
- die Arbeitsorganisation, wie Arbeitsverdichtung oder Wechselschichtarbeit
- Psycho-soziale Komponenten, etwa Führungsstil oder Betriebsklima
- die Arbeitsmittel, wie Bildschirmtätigkeit
Zudem können relevante Einflussfaktoren auch die Verknüpfung von persönlichen und belastenden äußeren Faktoren darstellen, wie:
- der regelmäßige Umgang mit emotional belastenden Situationen im Berufsleben
- die Angst vor Arbeitsplatzverlust
- schwierige persönliche Lebensumständen, wie die Pflege von Angehörigen oder private Überschuldung
Entscheidend für den Zugang zu entsprechenden Leistungen ist, ob eine Ausgangslage vorliegt, die eine frühzeitige Intervention rechtfertigt, um einer Gefährdung der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für Fragen zu diesem Gesundheitsprogramm zur Verfügung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für Fragen zu diesem Gesundheitsprogramm zur Verfügung.