Stationäre orthopädische Rehabilitation (Standort UKE)
Der Vorteil eines stationären Aufenthalts in unserem RehaCentrum ist, dass Sie sich frei von den Belastungen des Alltags ganz auf Ihre Rehabilitation konzentrieren können.
Folgende stationäre Rehabilitationen bieten wir in unserem Haus an:
Orthopädische Rehabilitation am Standort UKE
Anschlussheilbehandlung
Ihnen steht eine Operation bevor und Sie möchten im Anschluss an die Operation eine stationäre Anschlussheilbehandlung im RehaCentrum Hamburg durchführen. Bitte sprechen Sie bei Ihrer Ankunft in der Klinik mit Ihrem Operateur sowie dem zuständigen Mitarbeiter des Sozialdienstes. Der Sozialdienst kennt sich mit dem Procedere der Beantragung aus, berät Sie und kümmert sich um einen Aufnahmetermin im RehaCentrum Hamburg sowie die Kostenzusage Ihres Kostenträgers. Wenn Sie wünschen, können Sie gerne vor Ihrer Operation die Räumlichkeiten des RehaCentrum Hamburg besichtigen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.
Ablauf bei einer Anschlussheilbehandlung
Um Ihre Erkrankung optimal versorgen zu können, benötigen wir am Aufnahmetag unbedingt den komplett ausgefüllten Patientenfragebogen von Ihnen.
Hier klicken um zu dem Patientenfragebogen zu gelangen
Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre Krankenkassenkarte sowie Ihre Bankverbindung in der Klinik benötigen.
Heilbehandlung
Sie leiden unter chronischen Beschwerden wie zum Beispiel einem Bandscheibenvorfall, müssen allerdings nicht operativ versorgt werden. Auch ohne eine Operation ist die Inanspruchnahme einer stationären Rehabilitation im RehaCentrum Hamburg durchaus möglich. Zur Beantragung der Maßnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Haus- oder Facharzt auf. Dieser kennt sich mit dem Procedere der Beantragung der Maßnahme aus.
Ihr Weg zur Heilbehandlung
Um Ihre Erkrankung optimal versorgen zu können, benötigen wir am Aufnahmetag unbedingt den komplett ausgefüllten Patientenfragebogen von Ihnen.
Hier klicken um zu dem Patientenfragebogen zu gelangen
Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger nur zuständig ist, sofern Sie noch im Arbeitsleben stehen. Sollten Sie Rente in jeglicher Form beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige gesetzliche- oder private Krankenversicherung, um die Antragsformulare anzufordern. Sie finden diese auch auf der zugehörigen Homepage Ihrer Krankenversicherung.