Ambulante psychosomatische Rehabilitation
Sie leiden unter einer psychosomatischen Erkrankung und möchten nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Therapeuten oder Facharzt eine ambulante psychosomatische Rehabilitation beantragen? Zur Beantragung der Maßnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Vertragsarzt auf. Dieser kennt sich mit dem Procedere der Beantragung der Maßnahme aus.
Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Formen der ambulanten Rehabilitation an:
Ihr Weg zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren)
Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger nur zuständig ist, sofern Sie noch im Arbeitsleben stehen. Sollten Sie Rente in jeglicher Form beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung, um die Antragsformulare anzufordern. Sie finden diese auch auf der zugehörigen Homepage Ihrer Krankenversicherung.