Häufige Fragen
Kann ich am RehaCentrum parken?
Für beide Standorte des RehaCentrum Hamburg stehen nur sehr begrenzt Parkplätze zur Verfügung. Eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist daher ratsam.
Welche Rolle spielen die Angehörigen?
Die therapeutische Arbeit findet in enger Zusammenarbeit mit den Angehörigen statt. Es finden Schulungen und Gesprächsmöglichkeiten für Angehörige statt. Angehörige sollten gern am Aufnahmetag begleiten. Sie sind auch im Verlauf herzlich eingeladen an den Visiten oder Einzeltherapien teilzunehmen, da sie häufig den Übergang in die Alltagssituationen mit tragen.
Was beinhaltet der Pflegesatz, den die Krankenkasse bezahlt?
Einzel- und Gruppentherapien, ärztliche Untersuchungen, Getränke, Mittagessen. Neu eingesetzte Medikamente werden von dem RehaCentrum Hamburg ausgegeben, die bestehenden Medikamente vom Hausarzt verordnet.
Wie sind Patienten während der Rehabilitation finanziell abgesichert?
Im Regelfall erhält der Patient während der ambulanten Rehabilitation entweder eine Lohnfortzahlung, Übergangsgeld durch die Rentenversicherung oder Krankengeld. Ausschlaggebend ist der Kostenträger der Rehabilitation. Wir sind Ihnen bei der Klärung dieser Frage auch telefonisch gerne behilflich.
Wie kann ein Patient herausfinden, ob eine Rehabilitation im RehaCentrum Hamburg Sinn für ihn macht?
Wir sind gern bereit, Sie telefonisch zu beraten. In Einzelfällen wird eine ärztliche Untersuchung und ein ärztliches Gespräch notwendig sein; dieses klären wir nach der telefonischen Beratung. Patienten, die privat krankenversichert sind, können einen Termin in den Privatambulanzen vereinbaren.
Wie kann ich einen Antrag auf Aufnahme im RehaCentrum Hamburg stellen?
Wenn auch Ihr Arzt die Rehabilitation befürwortet, sollten Sie einen entsprechenden Antrag auf Rehabilitation an den zuständigen Kostenträger richten (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger etc.).
Was passiert, wenn ich während der (ambulanten) Rehabilitation akut krank werde? Wie sage ich ab?
Im Falle einer akuten Erkrankung sagen Sie bitte so früh wie möglich, spätestens bis 08:00 Uhr Ihre ambulante Rehabilitation ab. Nachholen können Sie die Krankheitstage, wenn Sie uns eine AU-Bescheinigung vorlegen. Bei längerer Krankheit muss eine Absprache des behandelnden Arztes, dem Mitarbeiter des Back-Offices und der DRV erfolgen. Hier wird festgelegt, ob die Rehabilitation/AHB bei länger anhaltender Erkrankung abgebrochen werden muss. Beachten Sie bitte, dass Sie sich direkt ab dem 1. Tag der akuten Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem niedergelassenen Arzt ausstellen lassen.